Der Begriff "Zahnimplantat" beschreibt eine "künstliche Zahnwurzel", die in den Kieferknochen eingebracht wird. Nach einer Einheilphase kann darauf eine einzelne Krone, eine Brücke oder eine Teil- oder Totalprothese eingearbeitet werden. Damit ist „implantatgetragener Zahnersatz“ gemeint. Auf das Implantat wird ein Verbindungsstück, ein Abutment, eingearbeitet, auf diesem kann der Zahnersatz befestigt werden.
Die künstliche Zahnwurzel und das Abutment bestehen aus Titan oder Keramik.
Titan besitzt Eigenschaften, die sich für diesen Verwendungszweck besonders eignen. Es ist sehr stabil, leicht und in aller Regel sehr gut verträglich. Der Körper reagiert so natürlich auf Titan, dass die eigene Kieferknochensubstanz das Implantat während der Einheilphase umschließt und mit ihm „verwächst“. Es entsteht eine enge Verbindung zwischen Knochenzellen und der Implantatoberfläche. Auch bei der Herstellung anderer Implantate im Körper, zum Beispiel künstlichen Hüft- und Kniegelenken, kommt Titan oft zum Einsatz.
Auch Abutments aus Zirkoniumdioxid-Keramik sind sehr stabil, gut körperverträglich (wichtig bei Metallunverträglichkeit) und in punkto Ästhetik vorteilhafter als Titanabutments.
Implantatgetragener Zahnersatz kommt dem natürlichen Zahn in seinem Aufbau, seiner Funktion und Ästhetik sehr nahe, das Implantat sitzt unter dem Zahnersatz und ist nicht mehr sichtbar.
Einsatzmöglichkeiten
Fehlende Zähne sollten in jedem Fall ersetzt werden, es beseht sonst die Gefahr, dass die verbliebenen Zähne kippen und die gesamte Biss-Situation in Mitleidenschaft gezogen wird. Beispielsweise können sich benachbarte Zähne in die entstandene Lücke hinein schieben oder der gegenüber liegende Zahn im Ober- bzw. Unterkiefer wächst im Laufe der Zeit in die Lücke hinein.
Implantate können indiziert sein: